Neue
Richtervereinigung, Hessen-Info Januar 2002
Tod des
Sudanesen Aamir Ageeb
Ermittlungen
gegen Bundesgrenzschutz wegen Todesfällen bei Abschiebemaßnahmen
Im NRV-Info vom November
1999 (auch in BJ Nr.58 vom Juni 1999) findet sich ein Interview, welches Hermann
Möller und ich im Juni 1999 mit dem Arzt Claus Metz geführt haben,
der als Mitglied der Organisation "Ärzte in sozialer Verantwortung"
über verschiedene Todesfälle bei Abschiebemaßnahmen und Festnahmen
berichtet hat, die nach seiner Auffassung zum Teil auf lagebedingte Erstickungen
infolge atmungsbehindernder Fesselungsmaßnahmen zurückzuführen
waren, deren Gefahren der für Abschiebungen zuständige Bundesgrenzschutz
hingegen stets herunterspielte.
Ausgangspunkt des Interviews
war der gerade bekannt gewordene Todesfall eines 30-jährigen Sudanesen
im Mai 1999, dessen Kopf bei seiner Abschiebung mit einem Motorradhelm bedeckt
war - angeblich als Eigenschutz, weil er seinen Kopf zuvor gegen das Kfz-Fenster
geschlagen habe -, und der auf dem Flugzeugsitz gewaltsam nach unten gedrückt
worden war, so daß er grausam erstickte. Vieles lag diesen Todesfall betreffend
zwar noch im Dunklen, aber Claus Metz zog eindrucksvolle Parallelen zu anderen
Fällen des sogenannten "Plötzlichen Gewahrsamstodes" und
wer das Interview gelesen hatte war erschüttert, wie viele Leser mir bestätigten.
Das Interview endete mit
der Feststellung, daß der für Abschiebebegleitungen zuständige
BGS sich weiterhin hartnäckig weigere, die vielfältigen Übersichtsarbeiten
amerikanischer Wissenschaftler über lagebedingte Erstickungen und ebenso
die Mitteilungen der Ärzteorganisation und ihre Forderung, bei Abschiebungen
atembehindernde Fesselungsmaßnahmen zu unterlassen, zur Kenntnis zu nehmen,
anders als etwa Polizeibehörden, die ihre Bediensteten bereits Monate vor
Ageebs Tod auf die Gefahren bei Fesselungen im Gewahrsam hingewiesen haben.
Claus Metz sprach damals von Fahrlässigkeit und forderte strafrechtliche
Ermittlungen gegen die Führungsriege des BGS sowie deren Ablösung.
Inzwischen ist vieles geschehen
und die Umstände des Todes des 30-jährigen sudanesischen Asylbewerbers
Aamir Ageeb im Mai 1999 sind weitgehend geklärt, so daß wir zu dem
damaligen Ausgangspunkt zurückkehren können.
Die inzwischen durchgeführten
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ein erschütterndes Bild ergeben.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Universität München kommt zu
dem Ergebnis, daß als Todesursache eine "positional asphyxia"
also eine lagebedingte Erstickung des Sudanesen anzunehmen ist. Claus Metz hat
inzwischen das rechtsmedizinische Gutachten analysiert und kommt dabei zu Ergebnissen,
die über die Feststellungen der Rechtsmediziner hinausgehen.
Aamir Ageeb hatte sich am
28.5.1999 während des Startes des Lufthansa-Fluges LH 558 seiner Abschiebung
widersetzt. Deshalb war er von den drei anwesenden BGS-Beamten derart eng gefesselt
worden, daß es allein schon dadurch - so Claus Metz - zu einer zirkulären
Einengung des unteren Brustkorbes gekommen ist. Die Hände des nicht ganz
schlanken Mannes waren vor seinem Bauch mit Plastikfesseln oder mit sogenannten
"Kabelbindern" an den Handgelenken eng zusammengeschnürt worden.
Hautstriemen bei dem Getöteten weisen nach Auffassung von Herrn Metz jedenfalls
darauf hin, daß die BGS-Beamten statt der vorgeschriebenen acht Millimeter
breiten Plastikfesseln mit guten Kantenabrundungen die wesentlich schmaleren
und scharfkantigen Kabelbinder benutzt haben könnten, die zu schmerzhaften
Einschnitten in die Haut führen. Über diese Fesseln war ein Klettband
gewickelt. Gleichzeitig wurden die Ellenbogen des Sudanesen ebenfalls mit Plastikfesseln
hinter seinem Rücken eng miteinander verzurrt, so daß durch diese
nicht mehr zu lockernde Fesselung (die äußerst reißfesten Plastikfesseln
wie auch die Kabelbinder kann man nicht lockern, nur aufschneiden) der untere
Bereich des Brustkorbs bereits in aufrechter Sitzhaltung durch die gegen den
seitlichen Bauchraum gepressten Unterarme eingezwängt war. Allein hierdurch
war die Atmung des Gefesselten schon stark eingeschränkt.
Die Oberarme des Sudanesen
waren zusätzlich mit einem Klettband am Körper fixiert. Außerdem
wurden seine Beine miteinander verzurrt, do daß er diese beim Sitzen nicht
spreizen konnte. Die Fußgelenke waren mit Plastikfesseln verbunden und
unterhalb der Kniegelenke waren weitere Plastikfesseln angebracht. Schließlich
waren die Beine mit einem Klettband und einem langen Seil am Sitz fixiert.
Insgesamt kamen 11 Kabelbinder,
ein ca. fünf Meter langes - im übrigen dienstlich nicht zugelassenes
- Seil und vier ca. zwei Meter lange Klettbänder zum Einsatz. Schließlich
wurde dem derart verschnürten "menschlichen Paket" ein Vollintegralhelm
über den Kopf gestülpt.
Unabhängig von der
grundsätzlichen Frage nach einer Berechtigung derartiger Zwangsmaßnahmen
zur Durchsetzung von Abschiebungen und damit auch unabhängig von dem immer
wieder geäußerten Argument, die sich nach dem rechtskräftigen
Abschluß ihres Asylverfahrens gegen die Abschiebung zur Wehr setzenden
Personen hätten die Zwangsmaßnahmen selbst verschuldet, kann man
sich jedenfalls gut vorstellen, welche Ängste und Qualen ein Mensch in
dieser körperlichen Lage empfindet, noch dazu ein Mensch, der sich auch
psychisch in einer Extremsituation befindet, weil er gegen seinen Willen zwangsweise
in eine ungewisse Zukunft und in ein Land abgeschoben werden soll, in dem er
mit Repressalien rechnet.
Dass ein solcher Mensch
schreit und seine Gegenwehr zu intensivieren versucht, ist fast eine zwangsläufige
Folge der geschilderten Maßnahmen. Das ist für sich genommen eigentlich
kein Problem, denn der "Schübling" ist ja sicher verschnürt.
Problematisch ist vielmehr die Tatsache, daß Abschiebungen mit Linienflügen
vollzogen werden (man kann ja aus Kostengründen nicht etwa die Flugbereitschaft
der Bundeswehr in Anspruch nehmen, zumal diese mit dem Transport von einzelnen
Ministern zu stark beschäftigt sein dürfte) und daß die Flugkapitäne
verständlicher Weise sich regelmäßig weigern, schreiende Gefangene
und die von ihnen ausgehende Belästigung der anderen Passagiere zu akzeptieren.
Folglich werden die Betroffenen "ruhig gespritzt" oder auf andere
Art am Schreien gehindert.
Auch Aamir Ageeb wurde am
Schreien gehindert und zwar endgültig. Er wurde während des Startes
unter äußerster Kraftentfaltung mit dem Kopf nach vorn / unten gedrückt.
Die BGS-Beamten gingen dabei nach der gut begründeten und nachvollziehbaren
Schlußfolgerung von Claus Metz möglicherweise so brutal zu Werke,
daß - wie im rechtsmedizinischen Gutachten festgestellt - die drei obersten
Rippen des Sudanesen beidseits des Brustkorbs ebenso wie das obere Brustbein
selbst brachen, weil hier der scharfe untere Rand des Integralhelms gegen den
Brustkorb gepresst wurde. Herr Metz glaubt als Mediziner jedenfalls nicht daran,
daß diese Brüche auf spätere Wiederbelebungsmaßnahmen
zurückzuführen sind, weil hierdurch in ganz typischer Weise tiefer
liegende Rippen tangiert seien.
In dieser gnadenlos zusammengekrümmten
Sitzposition mit dem stark nach vorn gebeugten Hals, den von den Oberschenkeln
in die Magengrube gepressten zusammengeschnürten Fäuste und dem seitlich
von den Unterarmen eingezwängten unteren Brustkorb war dem Sudanesen ein
Schreien unmöglich. Dies aber nur deshalb, weil er gar nicht mehr atmen
konnte. Möglicherweise war auch noch eines von vier in der Sitzreihe liegenden
Kissen zwischen Beinen und Visieröffnung des Helms kausal für die
Luftnot, auf jeden Fall aber eine zur Verdeckung der Fesselung über die
Beine des Sudanesen gebreitete Decke. Aamir Ageeb erstickte jedenfalls jämmerlich.
Er erlitt in den letzten Minuten seines sicher nicht leichten Lebens Ängste,
Mißhandlungen und Qualen, die kaum vorstellbar sind.
Laut Aussagen mitfliegender
Zeugen hat Ageeb vor dem endgültigen Nachlassen seiner Kräfte noch
rufen können, er bekomme keine Luft mehr. Die nach Feststellung des Atemstillstandes
zu Hilfe gerufenen ärztlichen Passagiere beklagten sich bei ihrer Zeugenvernehmung
darüber, daß sie Ageeb in festgeschnallter Mittelsitzposition beatmen
und mit Herzmassage reanimieren sollten, weil die BGS-Beamten sich weigerten,
die Fesseln mit speziell dafür vorgesehenen Zangen, die sie mitführten,
aufzuschneiden.
Später - so meine ich
mich zu erinnern - wurde von offizieller Seite gegenüber der Presse verlautbart,
die Beamten hätten nicht bemerken können, ab wann die heftige Gegenwehr
des "Schüblings" in den Todeskampf übergegangen sei. Wenn
man die Aussagen der Mitpassagiere zur Kenntnis nimmt, ist diese Stellungnahme
gegenüber der Presse ein glatter Hohn.
Zurück zu dem Interview
im Juni 1999. Damals hatte Claus Metz erwähnt, daß die Ärztinnen
und Ärzte des IPPNW schon Jahre vor dem Tod Aamir Ageebs vergeblich um
einen Termin bei dem Sprecher des BGS gebeten hätten. Er sei mehrfach über
die Ergebnisse von US-Untersuchungen zu den lagebedingten Erstickungen informiert
worden, die sowohl der hessischen Polizei als auch dem BKA bekannt gewesen seien.
Die Bitte zu einem Gespräch sei stets abgelehnt worden, ein offener Brief
sei ohne Reaktion geblieben und an einer Podiumsdiskussion im Jahre 1998, zu
der der BGS-Sprecher eingeladen gewesen sei, habe er ohne vorherige Absage nicht
teilgenommen. Herr Metz sagte damals anlässlich des gerade bekannt gewordenen
Todes des Sudanesen Aamir Ageebs, es könne nun niemand beim BGS mehr sagen,
man habe von den Gefahren nichts gewußt.
Jetzt erwägt die Staatsanwaltschaft
Frankfurt laut einem Spiegelartikel im Heft 47/2001 eine Anklage gegen die beteiligten
BGS-Beamten. Das ist gut so. Insoweit stellt sich meines Erachtens jedoch auch
die Frage nach einer Verantwortlichkeit ihrer Vorgesetzten, bis hin zur Behördenspitze,
unter dem Gesichtspunkt eines Organisationsverschuldens. Es bleibt abzuwarten,
wie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ausfällt, und ob es - wie so
oft - wieder nur zu einem Bauernopfer kommt.
Von Thomas Sagebiel, LG Darmstadt